(frz.: théorie des positions juridiques): Von den russischen Richtern Gadjiev und Vitrouk in den 1990er Jahren entwickelte Methode, die von der Rechtsauslegung in einem Einzelfall verbindliche Vorschriften für deren weitere Anwendung ableitet. Logisch geht der rechtliche Standpunkt der konkreten Entscheidung des Verfassungsgerichts in einem Einzelfall voraus. Er beruht auf der Interpretationsmacht des Verfassungsgerichts und ist deshalb sowohl universell als auch zwingend anzuwenden. Historisch gesehen sind die juristischen Standpunkte eine Antwort auf die vergleichsweise lange Dauer der Anpassung von Gesetzen ganzer Rechtsgebiete und stützen sich auf die Möglichkeit im russischen Recht (Artikel 73 des Gesetzes über das Verfassungsgericht von 1994), die Verfassung in Ermangelung einer betreffenden anderen Vorschrift direkt anzuwenden. Sie ermöglichen somit die Verbesserung des Gesetzesrahmens insgesamt.