Das Europäische Parlament ist die seit 1979 von den Bürgern aller EU-Mitgliedsstaaten direkt gewählte Volksvertretung der Europäischen Union. Im Vergleich zum Deutschen Bundestag hat das Europaparlament stark eingeschränkte Befugnisse. So liegt das Initiativrecht allein bei der Europäischen Kommission, der Exekutive der EU. Alleiniger Gesetzgeber der EU ist der so genannte Rat der Europäischen Union, besser bekannt als EU-Ministerrat.
Die Zustimmung des Parlaments benötigen Rat und Kommission allerdings bei Gesetzen im Zustimmungsverfahren. Ein bekanntes Beispiel ist die EU-Osterweiterung. Auch der Haushalt kann nur vom Parlamentspräsidenten endgültig genehmigt werden.