Das Ende der Demokratie?

Reform Am 12. Juni dieses Jahres lehnte eine Mehrheit der Iren den Reformvertrag von Lissabon ab. Darauf hieß es fast unisono in den Medien, Europa befände sich in der Krise. Dabei gibt es mehr als gute Gründe den Vertrag zu verwerfen. Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit stehen auf dem Spiel.

Stellen Sie sich einmal eine Verfassung vor, die in Teilen durch einfachen Regierungsbeschluss ohne Parlamentsbeteiligung geändert werden kann. Stellen Sie sich vor, die überwiegende Zahl der Gesetze wird nicht mehr von Ihren Volksvertretern gemacht, sondern von Regierungsbeamten, hinter verschlossenen Türen. Und stellen Sie sich ein Parlament vor, das diesen Namen nicht verdient, da seine Vertreter weder aus einer gleichen Wahl hervorgehen, noch die Regierung berufen oder abberufen können. Es kann zwar Vorschläge einbringen und Widerspruch anmelden, dies aber mit ungewissem Erfolg. Und stellen Sie sich schließlich vor, dass die Richter, die über eine solche Gesetzgebung wachen, von der Exekutive ernannt werden. Sie selbst haben übrigens vor diesem Gericht kein Berufungsrecht, sollten Ihre Grundrechte verletzt werden.

Nein, hier ist nicht die Rede von der Verfassung eines reaktionären Fürstenstaates des 19. Jahrhunderts. Hier ist die Rede von der zukünftigen Europäischen Union. Denn wird der EU-Reformvertrag von Lissabon doch noch auf höchst zweifelhafte Weise ratifiziert, könnten demokratische Prinzipien dauerhaft unterwandert werden. Nach mehr als zwei Jahrhunderten langen, blutigen Kämpfen um Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit gerät das demokratische Fundament Europas erneut ins Wanken

Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend.
EU-Kommissar Günther Verheugen

Der eklatante Mangel an demokratisch legitimierten Verfahrensweisen der EU ist altbekannt. Vielleicht so sehr, dass die europäischen Bürger schon daran resigniert haben. Die gebetsmühlenhaft zitierte "Politikverdrossenheit" rührt eben auch daher, dass die Grundlagen der Demokratie über die Zeit und durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza dramatisch erodiert sind. Kaum noch Macht geht vom Volke aus. 84 Prozent aller für Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten geltenden Gesetze kommen aus Brüssel. Die nationalen Parlamente segnen diese dann in aller Regel nur noch ab.

Daher sind es auch bei weitem keine politischen Außenseiter, die von einer Entmachtung unserer Parlamente sprechen. So erhob Roman Herzog, immerhin ehemaliger Bundespräsident und Verfassungsrichter, in aller Öffentlichkeit die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt eine parlamentarische Demokratie nennen könne. Gemeinsam mit Lüder Gerken, dem Direktor des Centrums für Europäische Politik, warnt der Altpräsident nicht nur vor der Verfestigung des Demokratiedefizits der Europäischen Union, sondern auch vor der faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung: "Der Verfassungsvertrag schreibt letztlich die widersprüchlichen und intransparenten Strukturen der EU fort [...] Die wesentlichen europäischen Legislativfunktionen liegen entgegen allen Grundsätzen der Gewaltenteilung bei Mitgliedern der Exekutive."

Das gilt in erster Linie für den Ministerrat, also der Versammlung der jeweils zuständigen Fachminister der Nationalstaaten. Dieser Rat spielt beim Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union die zentrale Rolle. Seine anfängliche Funktion für die Verminderung von Handelshemmnissen ließ dies vielleicht auch hinnehmbar erscheinen. Mittlerweile greifen die Regelungs- und Regulierungsbefugnisse des Rates aber in sämtliche unserer Lebensbereiche ein: Von Lebensmittelvorschriften über die Hochschulordnung bis hin zur Immigrations- und Sicherheitspolitik. Der Rat fällt dabei Entscheidungen nicht nur ohne ausreichende Legitimation, sondern auch ohne eine nur annähernd transparente Debatte.

Deswegen ist es auch ein so beliebtes Mittel der Regierungen, den Souverän beziehungsweise dessen Vertreter über Brüssel zu umgehen. Ist eine Entscheidung im nationalen Parlament nicht mehrheitsfähig, wird sie in den Ministerrat eingebracht. Wird sie dort erst einmal zur bindenden Europavorgabe, ist ihre Annahme durch die nationalen Parlamente fast nur noch Formsache. Denn eine Entscheidung dagegen käme einem Misstrauensvotum gegen die Regierung gleich. Beispiele gibt es dafür reichlich.

Europaparlament
Das Parlament, das keines ist

Ein jüngerer, typischer Fall ist etwa die Einführung der neuen EU-Pässe. Die beinhalten seit November vergangenen Jahres digitale Fingerabdrücke und biometrische Daten, vor deren Missbrauch etwa durch Kriminelle oder fremde Staaten zahlreiche Experten warnen. Dementsprechend war für die Verfechter der neuen Pässe eine öffentliche Debatte auch nicht unbedingt wünschenswert, eine Parlamentsmehrheit im Bundestag ungewiss. Daraufhin beschlossen jedoch die Innenminister im Ministerrat die Einführung der neuen, biometrischen Pässe – von jeglicher Opposition abgeschottet. Das Europa-Parlament, das genauso wenig einer kritischen Öffentlichkeit ausgesetzt ist, stimmte mit überwältigender Mehrheit zu. Darunter zahlreiche Abgeordnete, deren Parteien sich den Datenschutz auf die Fahne schreiben. Später entschuldigte man sich unter anderem damit, die Mitgliedstaaten hätten Druck gemacht. Eine ernsthafte Debatte in der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit gab es erst gar nicht.

Derlei Intransparenz und Geheimniskrämerei ist für die Gesetzgebungsweise der EU symptomatisch, wie der Däne Jens-Peter Bonde, ehemaliger Abgeordneter des EU-Parlaments (MEP), beschreibt: "Die EU-Gesetze werden in 300 geheimen Arbeitsgruppen unter dem Ministerrat in Brüssel erarbeitet. Niemand sonst, nicht einmal die Europa-Parlamentarier, haben Zugang zu diesen Arbeitsgruppen." Der Ministerrat selbst betätige sich in aller Regel als großer Genehmigungsstempel: "Nur 15 Prozent der EU-Gesetze überhaupt werden im Ministerrat diskutiert, wenn die entsprechenden Fachminister anwesend sind."

Staat ohne Volk

Dieses ungeheuerliche Manko an demokratischer Legitimation und Öffentlichkeit wird in aller Regelmäßigkeit damit verteidigt, dass die EU ein politisches Gebilde eigener Art (sui generis) sei, also nicht in die Schablone der gängigen Staatenlehre passe. Ein absurderes Argument ist schwerlich vorstellbar. Warum sollte China nicht dasselbe von sich sagen?

Noch viel schwerwiegender als der gegenwärtige Zustand der EU ist jedoch, dass der "Reformvertrag" von Lissabon, das Demokratiedefizit nicht nur vergrößern, sondern auch in verfassungsrechtliche Formen gießen wird. Durch "Lissabon" wird ein Quasi-Staat begründet, mit umfassenden Legislativ-, Exekutiv- und Judikativfunktionen, die mit den demokratischen und rechtlichen Gepflogenheiten der EU-Mitgliedsstaaten nur recht wenig zu tun haben: Dass etwa alle Staatgewalt vom Volke ausgeht, wie es in unserem Grundgesetz heißt, ist die Überzeugung aller Demokraten. Ebenso zweifelsfrei geschieht dies durch freie und gleiche Wahlen. Der "Reformvertrag" von Lissabon hingegen begründet jedoch weder ein Staatsvolk, noch werden diesem gleiche Wahlen zugestanden.

Die ungleiche Stimmgewichtung der europäischen Bürger spottet schon heute jeglichem Demokratieprinzip. So hat die Stimme eines Luxemburgers bei einer Europawahl 10,5 mal mehr Gewicht als die eines Deutschen. Doch "Lissabon" verschafft keine Abhilfe, sondern verschärft dieses Missverhältnis noch weiter. Gleichzeitig wird im Rat, also dem eigentlichen Machtzentrum Europas, die Einflussnahme dramatisch umgestaltet. Deutschlands Stimmen werden etwa verdoppelt, Irlands halbiert. Die fehlende Ausübung demokratischer Grundrechte des europäischen Bürgers soll also durch eine weitere Machtverschiebung auf der Exekutivebene ausgeglichen werden, da dem übernationalen Staat ein übernationales Staatsvolk fehlt.

Lissabon – eine Militärverfassung?

Europaparlament
Zukünftige Stimmgewichtung im Europa-Rat

Die demokratiewidrige Verfasstheit der EU liegt aber nicht nur darin begründet, dass ihr Parlament keines ist, da es weder über ein Legislativrecht verfügt, noch aus einer gleichen Wahl hervorgeht. Als immerhin einzige direkt vom Bürger gewählte EU-Institution wird es auch weiterhin keine hinreichenden Kontrollmöglichkeiten des Ministerrats haben. Wie zuvor wird auch die Kommission als Exekutivbehörde nicht durch das Parlament gewählt, sondern vom Rat der Regierungen eingesetzt. Das EU-Parlament bestätigt einzig und allein ihre Ernennung als Ganzes und kann der Kommission auch nur als Ganzes das Misstrauen aussprechen, nicht einzelnen Kommissaren.

Doch noch ein weiteres, absolut essentielles Parlamentsrecht fehlt dem EU-Parlament: Die Haushaltsbestimmung ist ihm auf wesentlichen Gebieten entzogen. So zum Beispiel auch beim Militärhaushalt. Gerade nach "Lissabon" wird diesem aber eine sehr wesentliche Rolle zukommen. Der Europa-Abgeordnete Tobias Pflüger bezeichnet den "Reformvertrag" daher auch als Militärverfassung: "Die Mitgliedsstaaten werden vertraglich dazu verpflichtet, mehr Gelder in den Rüstungssektor zu investieren. Die sogenannte Verteidigungsagentur soll künftig diese Vorschrift überwachen. Der Vertrag von Lissabon würde es der Europäischen Union erstmals ermöglichen, einen eigenen Rüstungsetat, den sogenannten 'Anschubfonds', aufzustellen. Schließlich wird festgehalten, dass Militär- und Kriegseinsätze der EU-Kampftruppen, der 'Battle Groups' nicht notwendigerweise an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates gebunden sein müssen."

Europa ist ein Imperium, kein imperialistisches muss man sagen, aber doch ein Imperium.
José Manuel Durão Barroso, EU-Kommissionspräsident

Das Aufgabenspektrum der EU-Truppen für solche Kriegseinsätze erweitere der Lissabon-Vertrag außerdem substanziell. Unter anderem, um "gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen" zu ermöglichen. Pflüger fühlt sich durch die Formulierung stark an die US-Begründung für den Irakkrieg erinnert. "Außerdem können derlei Einsätze ohne Mitspracherechte des EU-Parlaments oder des Gerichtshofs erfolgen", erläutert der Abgeordnete. Auch diesbezüglich schaffe "Lissabon" die Gewaltenteilung also schlichtweg ab. Zudem könnten kleinere Staaten – trotz Beteiligung am Militärhaushalt – durch die Abschaffung des bislang geltenden Einstimmigkeitsprinzips von relevanten Entscheidungen ausgeschlossen werden.

José Manuel Durão Barroso
Der EU-Kommissions­präsident hält die EU auch schon einmal für ein Imperium.

Verpflichtung zur Aufrüstung? Völkerrechtswidrige Angriffskriege? Kriegserklärungen allein durch die Exekutive? Jeder Demokrat, jeder Verteidiger des Völkerrechts hätte eigentlich aufschreien müssen – nimmt man an. Doch wo blieb das große Entsetzen? An lautstarker Kritik gegenüber der Washingtoner Politik fehlt es bisweilen nicht. Doch warum bleibt es dann so seltsam still, wenn sich Brüssel und die europäischen Hauptstädte anschicken, den USA in ihrer Rüstungs- und Kriegspolitik nachzueifern?

Zum Teil erklärt sich dies sicherlich dadurch, dass der "Reformvertrag" zwar mit pompöser medialer Inszenierung auf den Weg gebracht wurde, eine politische Debatte von den EU-Eliten aber offensichtlich nicht gewollt war. Hinter "Lissabon" verbirgt sich schließlich nichts anderes als der bereits in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte Verfassungsvertrag für Europa. Nach der eindeutigen Ablehnung durch Franzosen und Holländer wäre Zeit zum Umdenken gewesen. Denn dort hatte es – wie später in Irland – durchaus eine sehr erregte öffentliche Auseinandersetzung über die nach demokratischen Gesichtspunkten mehr als fragwürdige Verfassung gebeben. Doch anstatt folgerichtig den Verfassungsvertrag zu verwerfen und über Alternativen nachzudenken – etwa über einen neuen und zwar gewählten und öffentlich tagenden Verfassungskonvent – entschlossen sich die europäischen Eliten genau für das Gegenteil.

Die Europapolitik ist an Wendepunkten des Einigungsprozesses noch niemals so unverhohlen elitär und bürokratisch betrieben worden wie dieses Mal.
Jürgen Habermas

Anstatt immerhin einen verständlichen Mini-Vertrag auszuarbeiten, den Frankreichs Präsident Sarkozy versprochen hatte, wurde unter der französischen Präsidentschaft alles getan, den Inhalt des neuen Reformvertrags völlig zu verschleiern. "Über 320 Seiten DIN A4 -Seiten der französischen Version müssen 2800 Seiten von 17 vorherigen Verträgen gegenübergestellt werden, um die einzelnen Artikel überhaupt zu verstehen." erklärt Jens-Peter Bonde. Durch vier unterschiedliche Nummerierungssysteme während der Verhandlungen sei für zusätzliche Verwirrung gesorgt worden.

Der Lissabon-Vertrag entspricht der abgelehnten Verfassung. Nur sein Aussehen wurde geändert, um Referenden zu vermeiden.
Valéry Giscard d’Estaing, Vorsitzender des EU-Verfassungskonvents und Ex-Präsident Frankreichs

Verschwörungsszenarien? Fakt ist, dass es bis Mitte April 2008 nicht einmal eine konsolidierte, also lesbare Fassung des Reformvertrages gab. Bis dahin war es bei der völlig unverständlichen Sammlung von "Amendments", also von Änderungsbestimmungen der geltenden EU-Verträge und der gescheiterten Verfassung geblieben. "Die Regierungschefs hatten beschlossen, erst nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten eine konsolidierte Version von Lissabon vorzulegen", schreibt Bonde in seinem Buch From EU Constitution to Lisbon Treaty . Ein weiterer Skandal, der nicht durch die Medien ging.

From EU Constitution to Lisbon Treaty
Unterschiedliche Nummerierungssysteme, unlesbare Änderungsverträge, bürokratischer Elitarismus. Jens-Peter Bonde hat keinen Verschwörungsroman geschrieben, sondern beschreibt in seinem Buch From EU Constitution to Lisbon Treaty , wie unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit alles getan wurde, die von den Franzosen und Niederländern abgelehnte EU-Verfassung fast gänzlich in den neuen Vertrag von Lissabon zu überführen.

Erst nachdem das tschechische Parlament sich der Abstimmung über den Vertrag ohne konsolidierte Fassung verweigerte, wurde eine solche am 14. April veröffentlicht. Wie die kiloschwere Novellensammlung allerdings noch sinnvoll geprüft werden konnte, bis sie vom Deutschen Bundestag am 27. April mehrheitlich angenommen wurde, wird das Geheimnis der Parlamentarier bleiben. Jens-Peter Bonde ist überzeugt: "Die Parlamentarier stimmten über etwas ab, was sie nicht gelesen haben. Sie konnten es nämlich gar nicht verstehen."

Letztlich stimmten sie aber ja ohnehin mehr oder weniger über denselben Verfassungsvertrag ab, der 2005 auf demokratischem Wege gescheitert war. Bonde hat in einer Parlamentsrede demjenigen eine Flasche guten Weins versprochen, der ihm auch nur einen wesentlichen Unterschied zwischen Lissabon-Vertrag und abgelehntem Verfassungsvertrag nennen könnte. "Ich besitze die Flasche auch heute noch."

Aufweichung der Grundrechte?

Der Lissabon-Vertrag zementiert also nicht nur die undemokratische Verfasstheit Europas, er wurde auch auf höchst fragwürdige, einer jeden demokratischen Öffentlichkeit spottenden Weise auf den Ratifizierungsweg gebracht. Zudem gibt er aber auch noch eine Reiseroute in die rechtspolitische Ungewissheit vor.

Schon heute bezweifelt kaum noch ein Jurist, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum höchsten Gericht der Union wird. Für den Erlangener Emeritus Karl Schachtschneider ist das schon allein deswegen verfassungsrechtlich unzulässig, da dieser für seine Rechtsprechungsmacht nicht demokratisch legitimiert ist. Zudem betätige sich der Gerichtshof als Motor der Integration, setze also Recht, was in erster Linie der Integration dienlich ist. In der Tat wird niemand ernsthaft bezweifeln wollen, dass es sich beim EuGH um einen höchst politisierten und parteiischen Gerichtshof und nicht um eine unabhängige Verfassungsinstanz handelt.

Schachtschneider vertritt die Verfassungsklage des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen den Lissabon-Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht. In seiner Klageschrift geht der Juraprofessor von einer weitgehenden Gefährdung der nationalen Grundrechte aus: Die in "Lissabon" beigefügten Erläuterungen der Grundrechtscharta und deren "Negativdefinitionen" ermöglichen, wie Schachtschneider anführt, etwa "die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen."

Klaus Heeger, juristischer Berater in Brüssel, wägt ab: "Ob Grundrechtsänderungen in Zukunft erfolgen, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Sicherlich wird aber der Europäische Gerichtshof künftig in zahlreichen Fällen Vorrang vor dem Bundesverfassungsgericht haben." Gegebenenfalls könnten also auch die Grundrechte des Grundgesetzes durch Entscheidungen des EuGH ausgehebelt werden. Schon wegen der Harmonisierungssucht Brüssels sei das nicht unwahrscheinlich, also der Tendenz, das Recht in allen Mitgliedstaaten zu nivellieren.

Präzedenzfälle für den Eingriff in nationale Grundrechte gebe es bereits zahlreiche. Heeger führt die Unterwanderung des absoluten Abtreibungsverbotes in Irland als Beispiel an: "1992 ist das durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschränkt worden, indem er die Verbreitung von Informationen in Irland über die Möglichkeiten, im Ausland Abtreibungen vorzunehmen, als rechtens anerkannt hat." Man muss kein Abtreibungsgegner sein, um darin eine prinzipielle Gefahr für den nationalen Rechtsschutz zu erkennen.

Freihandel vor Sozialstaatlichkeit

So stellt der unkontrollierte Machtzuwachs des EuGHs auch eine Gefahr für den Sozialstaat dar. Erst jüngst äußerte der langjährige Direktor am Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Fritz Scharpf, große Bedenken gegen die vom Gerichtshof vorangetriebene "Radikalisierung der Binnenmarktintegration". So würden die so genannten "Grundfreiheiten" der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die freie Mobilität von Personen, Kapital und Waren – vom EuGH und Teilen der EU-Kommission verabsolutiert: "Dem EuGH kann die kleinste Belästigung der Ausübung einer Grundfreiheit Anlass sein, um ein wichtiges nationales Rechtsgut auszuhebeln."

Vorbei an nationalen Verfassungsinstanzen und an der gewachsenen Rechtstradition kann der EuGH wesentliche Rechtsgüter völlig neu interpretieren. In Deutschland stuften die Luxemburger Richter jüngst das niedersächsische Tariftreue-Gesetz als europarechtswidrig ein, das erst 2006 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden war. Und ein nicht weniger scharfer Konflikt zeichnet sich derzeit um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ab. "Während das Bundesverfassungsgericht ihm eine politische und verfassungsrechtlich garantierte Funktion zuschreibt, behandelt das Europarecht das Fernsehen als eine kommerzielle Dienstleistung", äußert sich Fritz Scharpf hierzu. Obwohl das europäische Gericht anders als etwa das Bundesverfassungsgericht außerhalb öffentlicher politischer Diskurse und ohne Kenntnis der besonderen nationalen institutionellen Traditionen und politischen Wertungen handele, habe es schon heute rechtlich einen höheren Rang.

Auch Jens-Peter Bonde warnt daher davor, dass wir unser Recht verlieren, über unsere eigenen Grundrechte zu entscheiden: "Der Gerichtshof hat das Streikrecht für nichtig erklärt, wenn es die Dienstleistungsfreiheit behindert. Es ist zum Beispiel illegal in Irland gegen eine ausländische Firma zu streiken, die den irischen Mindestlohn von 9 Euro bezahlt, auch wenn der Normalverdienst doppelt so hoch liegt." Die zukünftige Rechtsauslegung wesentlichster Bürgerrechte sei völlig offen. "Nach Artikel 2 der EU-Grundrechtscharta haben wir alle ein Recht zu leben. Das klingt großartig. Aber fängt das Leben mit der Geburt an oder neun Monate davor?" Selbst solch grundsätzliche Entscheidungen legt der "Reformvertrag" endgültig in die Hand von Richtern, die nicht gewählt, sondern von den Regierungen ernannt werden und die für 27 Staaten mit völlig unterschiedlichen Rechtstraditionen europäisches Einheitsrecht formulieren.

Zum letzten Mal gefragt?

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.
Jean-Claude Juncker, zweimaliger EU-Ratspräsident

Der "Reformvertrag" von Lissabon ist nicht nur eine undemokratische Verfassung für eine Europäische Union, die durch diesen unzweifelhaft Staatsqualität erhalten wird. Es handelt sich bei ihm auch um eine Verfassung, die sich verändern lässt, ohne das Volk überhaupt noch zu fragen. Änderungen von EU-Zuständigkeiten, für die zuvor Einstimmigkeit nötig war, werden nun in "qualifizierte Mehrheitsentscheidungen" umgewandelt. "Die Exekutive wird ermächtigt, eigenständig und ohne dass das nationale Parlament zustimmen muss, einen völkerrechtlichen Vertrag zu modifizieren, der für den einzelnen Mitgliedstaat von fundamentaler Bedeutung ist", beschreiben Gerken und Herzog das Ungeheuerliche.

Waren die Iren die Letzten, die noch einmal direkt zur Selbstaufgabe ihrer Souveränität gefragt wurden? Verspielen wir durch Ignoranz, Desinformation und intellektuelle Bequemlichkeit unser höchstes politisches Gut?
Es ist spät, aber nicht zu spät für die überwältigende Mehrheit der Europapolitiker, endlich aus ihrer erschreckenden Selbstgefälligkeit zu erwachen. Die Iren gaben ihr Níl-Votum nicht aus einem anti-europäischen Affekt, geschürt von politischen Rattenfängern. Vielmehr hatten sie mehr als gute Gründe, den Vertrag abzulehnen. Alle Europäer, denen Europa und die demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung seiner Staaten am Herzen liegen, sollten es ihnen danken.

Beitrag von Joachim Jachnow
Bildquellen in Reihenfolge: Flickr/William Murphy, Foundation for EU Democracy (2), Wiki (2)

Links zum Thema

  • Auf den Seiten des dänischen "Eurorealisten” Jens-Peter Bonde finden sich nicht nur viele weiterführende Links, sondern stehen auch zahlreiche Schriften des Abgeordneten zum Download bereit. Besonders informativ und umfangreich ist Bondes kritische Abhandlung über den Weg von der gescheiterten EU-Verfassung zum Lissabon-Vertrag .
  • Die von Bonde mitgegründete Foundation for EU Democracy betreibt auch das Nachschlagewerk EUabc , auf dessen Seite auch eine leserfreundliche englische Fassung des Reformvertrages von Lissabon abrufbar ist.
  • Eine deutsche, allerdings ohne Zurhilfenahme der vorherigen EU-Verträge und einigen Rechtskenntnissen völlig unverständliche Version erhält man von der EU selbst.
  • Auf den Seiten des Centrum für Europäische Politik finden sich nicht nur die hier zitierten Artikel von Lüder Gerken und Roman Herzog "Die Europäische Union gefährdet die Parlamentarische Demokratie in Europa" und "Rote Karten und stumpfe Schwerter" , sondern auch weiterführende Information zum Stand der Ratifikation und der anhängigen Verfassungsklagen .
  • Karl Schachtschneiders Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht findet sich in vollem Umfang auf den Seiten des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweilers und in kurzer Zusammenfassung auf Schachtschneiders eigener Homepage.
  • Scharfe Kritik an der europäischen Militärpolitik übt MEP Tobias Pflüger gemeinsam mit Co-Autoren in einer Schrift über Europas verfasste Militarisierung . Auch die Maiausgabe des eurokritischen EU-Watch-Magazins widmet sich ausführlich dem Thema.
  • Fritz Scharpf äußert sich in einem Interview über die marktdoktrinäre Rechtsetzungspolitk des EuGHs, und die ZEIT bietet Jochen Bittner eine kleine Nische , die eklatant desinformierte Öffentlichkeit wenigstens ein wenig über den "Reformprozess" aufzuklären.
  • Und über die Praktiken der EU-Kommission, sich unkritische, schönfärberische Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien und der freien Presse mit Steuergeldern zu kaufen, kann man schließlich hier und dort in der FAZ lesen.

Zur Person

Joachim Jachnow ist Redakteur dieses Magazins.

Kategorien

Themen: Gesellschaft | Politik
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