Der Mensch hat keinen Wert, sondern eine Würde
sciencegarden: Herr Brunn, wenn Sie eine Unfallversicherung über eine Grundsumme von 150.000 Euro abschließen, zahlt Ihnen die Versicherung etwas über 80.000 Euro, wenn Sie eine Hand verlieren. Wie viel ist denn ein ganzer Mensch wert?
Das Stammzellgesetz
regelt die Einfuhr und Verwendung von Stammzellen in Deutschland. Beides ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
» ganzer Text
Frank Martin Brunn: Sie können den Wert eines Menschen so nicht beziffern. Das erkläre ich erst philosophisch und dann theologisch: Wenn Sie bei Immanuel Kant nachfragen, dann finden Sie die Unterscheidung zwischen Wert und Würde. Wert ist das, was es erlaubt, gegen etwas zu tauschen. Was einen Tauschwert hat, hat einen Preis. Beispielsweise ist ein Frühstück in einem Lokal zehn Euro wert. Würde ist eine Größe, die keinen Tausch gestattet. Und für Kant haben alle vernünftigen Wesen eine Würde. Insofern ist Würde ein absoluter Wert. Man kann also nicht sagen, ein Mensch kostet so und so viel. Wenn ich allerdings theologisch argumentiere, dann würde ich sagen: Im Christentum ist der einzelne Mensch den grausamen Kreuzestod der Gottheit wert.
sg: Was bedeutet das genau?
FMB: Die christliche Vorstellung ist, dass um des Menschen Heilswillen Gott sich selbst geopfert hat – in Jesus Christus. Und damit könnte man dann sagen, der Mensch ist den Tod Gottes wert – um des Heilswillen.
sg: Aber die Würde, die kann man nicht beziffern?

FMB: Nein. Wenn ich sage, die Würde eines Menschen kostet zwei Millionen Euro, dann hätte ich ja einen Preis. Die Unfallversicherung muss natürlich irgendetwas zahlen, wenn der Familienvater ums Leben kommt. Eine Versicherung kann selbstverständlich das, was die Person für die Familie bedeutet hat, nicht ersetzen, aber sie kann die wirtschaftlichen Einbußen bezahlen. Man würde dennoch auch dann nicht sagen, der Mensch war diese oder jene Summe wert, sondern seine Arbeitskraft. Wie viel etwas wert ist, bemisst sich an der Verfügbarkeit. Wenn wir sagen, eine Niere ist einen Euro wert, dann stellt sich erst einmal die Frage, für wen. Für mich ist eine Niere nicht einmal einen Euro wert. Was soll ich mit einer weiteren Niere, ich habe zwei. Sie brauchen also einen Markt dafür. Und wenn auf dem Markt Nieren knapp sind, dann werden Sie wesentlich mehr für eine Niere bezahlen, als wenn es viele im Angebot gibt. Da man Organe nicht dem Spiel des Marktes überlassen will, ist es verboten, einen Preis in jeglicher Art und Weise festzusetzen. Auf dem Schwarzmarkt kommt das natürlich trotzdem vor.
sg: Wenn Würde ein absoluter Wert ist, dann dürfte sie auch nicht stufbar sein. Oder gibt es Menschen mit mehr Würde als andere?
FMB: Das ist hoch umstritten. Es kommt darauf an, wie Sie den Würdebegriff anlegen. In der griechisch-römischen Tradition gibt es unterschiedliche Facetten von Würdeverständnissen, und die sind alle stufbar. Bei der Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz steht – „die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ - ist es hoch umstritten, ob Abstufungen erlaubt sind. Wenn sie tatsächlich unantastbar ist, lässt sie sich nicht stufen.
sg: Also ist es ein Antasten, wenn man sie stuft?
FMB: Sozusagen. Man kann aus dem Würdegedanken bestimmte Rechte ableiten: Recht auf Leben, Selbstbestimmung, Solidarität. Und da wären schon Stufungen möglich. Man gesteht einem Minderjährigen nicht die gleiche Art der Selbstbestimmung zu wie den Erwachsenen. Das ist für die „heißen“ ethischen Fragen aber uninteressant. Heiße Eisen sind genau da, wo das Lebensrecht in Frage steht. Steht Embryonen, aus denen Stammzelllinien gewonnen werden sollen, der volle Würdeschutz zu? Das würde bedeuten, dass deren Leben nicht beendet werden darf. Es gibt durchaus Menschen, die der Ansicht sind: Ja, ich kann die Würde stufen und genau an dieser Stelle einschreiten. Es gibt andererseits in der Theologie und in den Kirchen viele, die sagen: Würdeschutz und Würde kann man nicht stufen. Sie beruht auf der Gottebenbildlichkeit. Wilfried Härle, ehemals Professor für systematische Theologie in Heidelberg, formuliert das als Anspruch auf Achtung, der jedem Menschen qua Menschsein gegeben ist. Das kann man nicht stufen.
sg: Und was sagen Sie?
FMB: Ich bin mir damit nicht ganz so sicher. Wenn man stuft, dann gehört zur Würde immer das Lebensrecht, denn wenn ich das Lebensrecht nehme, dann nutzt auch die ganze Würde nichts mehr. Und deswegen denke ich, man kann begründet dagegen sein und sagen: Menschenwürde ist so etwas wie ein Anspruch geachtet zu werden. Der ist mit dem Menschsein gegeben und lässt sich nicht stufen. Aber die Rechte, die aus der Menschenwürde abgeleitet werden, können wir stufen. Schönstes Beispiel ist die Selbstbestimmung des Kleinkindes. Dem gewähren wir wenig Selbstbestimmung, dem Erwachsenen so weite Selbstbestimmung, wie die Freiheit seiner Mitmenschen reicht. Da kann man stufen. Wenn es dann um etwas ethisch Umstrittenes wie den Lebensschutz geht würde ich keine Stufungen zulassen.
sg: Aber darüber diskutieren Sie in der Ethik?
FMB: Es gibt unheimlich viele ethische Konzepte, die miteinander im Streit liegen. Auch im Interdisziplinären Forum für Biomedizin und Kulturwissenschaften sind wir lange nicht einer Meinung. Der Sinn dieses Forums ist es, diese Sachen auszudiskutieren. Die Frage ist zum Beispiel, ob man insofern stufen kann, als der Würdeschutz beispielsweise erst mit der Nidation beginnt, also wenn sich der Embryo in der Gebärmutter niederlässt. Wenn Sie den Würdeschutz so definieren, dann haben Sie diese ganzen Probleme bei der Stammzellforschung nicht, weil die embryonalen Stammzellen vorher gewonnen werden.
sg: Und wie weit sind Sie in der Diskussion?
FMB: Wir diskutieren schon eine Weile und es gibt kein richtiges Ergebnis. Das kann man wahrscheinlich auch nicht klären. Denn da sind die Interessenlagen einfach sehr unterschiedlich.
sg: Die einen möchten forschen und die anderen Leben schützen?
FMB: Genau. Es sind meistens stark weltanschaulich geprägte Positionen. Diejenigen, die dagegen sind, dass an embryonalen Stammzelllinien geforscht wird, die sind das aus religiöser Überzeugung. Und andere, die unbedingt daran forschen wollen, sagen: „Wissenschaftsfreiheit!“ Für sie ist Wissenschaftsfreiheit ein so hoher Grundwert, dass sie ihn höher stellen als den Schutz von Embryonen. Auch wenn in diesen Diskussionen so unterschiedliche Weltanschauungen aufeinandertreffen, muss man sich dennoch achten und ordentlich miteinander umgehen.
sg: Trotzdem besteht eine Nachfrage nach Stammzellen – also auch ein Markt, oder?
FMB: Das regelt der Gesetzgeber. Er hat einen Stichtag definiert, zu dem diese Stammzelllinien existieren müssen. Dass soll verhindern, dass ein Markt entsteht und man haufenweise Embryonen sammelt, um sie dann einer verbrauchenden Forschung zuzuführen. So soll vermieden werden, dass sich aus Angebot und Nachfrage ein Preis für menschliches Leben bildet.
Links zum Thema
- Persönliche Seite von Dr. Martin Brunn an der Universität Heidelberg
Zur Person
Annabel Bayatloo ist Studentin des Wissenschaftsjournalismus an der Hochschule Darmstadt.