„Bologna-Prozess – dass heißt aus studentischer Perspektive: die Lehrpläne und Lehrveranstaltungen ändern sich; die Kontrolle der Lernleistungen wird engmaschiger; der Verschulungsgrad des Studiums nimmt drastisch zu; die Studierenden können die Praxisrelevanz der von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen einklagen; die Studiendauer nimmt deutlich ab; es werden Studiengebühren fällig; wissenschaftlichen Ansprüche im engeren Sinne genügen nur die Lehrveranstaltungen, die man/frau nach dem ersten, also nach dem BA-Abschluss (etwa im Rahmen eines Masterstudiums) belegen kann.“
Hörisch (2006, S. 49 f.)