Der Bologna-Prozess beruht auf einer Erklärung der BildungsministerInnen, die von VertreterInnen aus 29 europäischen Ländern am 19. Juni 1999 in Bologna unterzeichnet wurde. Er beschreibt die Transformation aller Studiengänge in Europa zu einem international einheitlichen Standard. In Zukunft sollen so bei Studierenden Mobilität, Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit durch universitätere und Fachhochschul-Ausbildung gewährleistet und gestärkt werden. Diese Ziele äußern sich für die Studierenden beispielsweise im sogenannten European Credit Transfer System (ECTS) oder der Ausrichtung des Studiums in Modulen. Mittlerweile verfolgen 45 europäische Länder unverbindlich den Bologna-Prozess. Begutachtet wird dieser durch ein zweijährliches Treffen der BildungsministerInnen.