Die Orientierungsprüfung ist eine Eigenart des baden-württembergischen Hochschulwesens. Sie muss bis zum zweiten Semester von jedeR StudentIn in den jeweiligen Studienfächern abgelegt werden. Dafür genügt es, eine Grundvorlesung erfolgreich mit einem Schein abzuschließen. Gelingt dies nicht, so erlischt der Prüfungsanspruch im betreffenden Fach. Das Studium ist beendet. Traditionell schaffen fast alle Studierenden die Orientierungsprüfnung, Nichtbestehen ist meist auf formale Unstimmigkeiten zurückzuführen.